Rede zum Psychatrie-Gesetz im Plenum

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen:

Mal kurz und knapp zusammengefasst:

Es gab jahrelang Anhörungen, und am Ende ist die gesamte Expertise vom Tisch gewischt – und zwar auch die Expertise  aus der eigenen Partei, also der CSU.

Die Unterbringungsdatei ist zu streichen oder zumindest sind die Zugriffsmöglichkeiten durch andere Behörden einzuschränken. Die generellen Benachrichtigungspflichten der Klinik an die Polizei bei Erwachsenen sind zu streichen oder zumindest zu beschränken.

Das sind eben nicht nur meine Forderungen, sondern die des bayerischen Bezirkstags – wie wie Kollege  Vetter gerade schon sagte. Klar und deutlich formuliert in dessen Stellungnahme.

Das Gesetz atmet den Geist einer repressiven Haltung gegenüber psychisch Erkrankten, die als Sicherheitsrisiko gesehen werden, und eben nicht als Menschen, die Hilfe benötigen.

Das heißt psychisch kranke Straftäter werden mit psychisch Kranken gleichgestellt! Ein Sicherheitsgesetz, kein Hilfegesetz!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies im Sinn der Verfassung ist – außerdem verstößt dies sicher auch gegen die Konvention der Vereinten Nationen!

Die Suizidrate bei bestimmten psychischen Erkrankungen ist jetzt bereits sehr hoch und zwar einfach auch deswegen weil es viel zu wenig Therapieplätze gibt und weil es viel zu lange Wartezeiten gibt.

Wenn sich jetzt PatientInnen aus Sorge darum, dass ihre absolut sensiblen Krankheitsdaten – ihre absolut sensiblen Daten – für Jahre gespeichert werden, sich nicht an die Hilfe wenden die sie bräuchten dann kann dieses Gesetz sogar tödlich wirken.

Ich bin sicher und ich hoffe, dass es noch verändert wird. Und zwar hoffentlich auch diesmal, ganz schnell und mit ihrer Hilfe von der Seite der CSU.