Claudia Stamm: „Das Polizeiaufgabengesetz und das geplante Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz belegen, was die CSU wirklich will: Maximale Kontrolle über die Bürger“.
Claudia Stamm: „Zum Glück regt sich endlich Widerstand gegen das Polizeiaufgabengesetz, kurz PAG. Ich hoffe auf den gleichen Widerstand beim neuen Psychiatrie-Gesetz. Beim PAG muss man allerdings besonders genau hinschauen. Hier werden durch einen komplizierten Text und den Verweis auf ein völliges anderes Rechtsgebiet, nämlich das Familienrecht Fallstricke eingebaut.“
Zur Erklärung: In der Strafprozessordnung regeln 20 Paragraphen die Verteidigung eines Beschuldigten, also die einer mutmaßlichen Täterin oder eines Täters. Es wird dort geregelt, wann eine VerteidigerIn einem Beschuldigten zur Seite gestellt werden muss, unter anderem auch bei der Anordnung von Untersuchungshaft. Im Falle der Ingewahrsamnahme eines potentiellen Täters – also erwiesenermaßen bis dahin Unschuldigen – sind die Rechte des Verdächtigen der Staatsregierung gerade einen Absatz wert. Ein Absatz mit verheerenden Folgen, denn der Gesetzesvorschlag stellt nicht den Anspruch auf Verteidigung durch einen Anwalt sicher, sondern verweist auf das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen, so stellt es der Rechtsanwalt Hartmut Wächtler bei der Anhörung zum Gesetz fest. Wer keinen Anwalt kennt, sitzt möglicherweise monatelang ein, ohne sich rechtlich Gehör verschaffen zu können. Kann er den Anwalt nicht bezahlen, steht ihm kein Pflichtverteidiger zur Seite, sondern muss er erst in einem komplizierten Verfahren Prozesskostenbeihilfe beantragen. Außerdem hat er keine uneingeschränkte Akteneinsicht. Fazit: „Der bis dato Unschuldige wird deutlich schlechter gestellt als ein mutmaßlicher Täter“, so Hartmut Wächtler. „Die Gitterstäbe in der Haftanstalt sind die gleichen, deshalb können wir Verdächtige, die theoretisch unbefristet in Vorbeugehaft genommen werden, rechtlich nicht schlechter stellen als Beschuldigte in einem Strafprozess“, erklärte Wächtler bei der Anhörung im Landtag am 21. März. Die Landtagsabgeordnete Claudia Stamm hatte dazu vergangene Woche einen Änderungsantrag im Landtag eingebracht, mit dem Ziel jedem sogenannten „Gefährder“ zumindest einem Tatverdächtigen gleichzustellen und ihm einen Pflichtverteidiger an die Seite zu stellen. Im Innenausschuss meldete sich der bayerische Polizeipräsident Dr. Schmidbauer zu Wort und erklärte, das FamFG sehe ohnehin einen Anwaltszwang vor. Es gäbe deshalb keine Notwendigkeit für einen Pflichtverteidiger. In dem von ihm angeführten § 419 FamFG ist jedoch bloß von einem Verfahrenspfleger die Rede, dessen Bestellung noch dazu im Ermessen des Gerichtes liegt.“
Dazu Claudia Stamm: „Ich wundere mich doch sehr über die Ausführungen des Polizeipräsidenten: Ein Verfahrenspfleger ist in keinem Fall mit einem Pflichtverteidiger gleichzusetzen. Wenn die CSU – jedoch wie von Wilhelm Schmidbauer angeführt, der Meinung ist, dass jeder „Gefährder“ einen Anwalt haben soll, dann sollte man das im Sinne der Klarheit und Verständlichkeit von Gesetzen auch genauso hineinschreiben. Man muss hier keinen schwammigen Umweg über Verfahrensvorschriften aus einem gänzlich anderem Rechtsbereich gehen.“
Ähnliche Wege beschreitet die Staatregierung auch beim geplanten Psychisch- Kranken-Hilfe-Gesetz. Hier sind es nicht Unschuldige, die kriminalisiert werden, sondern Kranke.
„Die CSU spricht vom Kampf gegen den Terrorismus und meint die Überwachung der Bevölkerung. BürgerInnen sind aber keine TerroristInnen. Wenn wir die Freiheit völlig zu Gunsten der Sicherheit aufgeben, dann haben wir schon verloren“, so Claudia Stamm.
Am 23.4. findet im Bayerischen Landtag ein Fachgespräch von Claudia Stamm zum geplanten Polizeiaufgabengesetz statt. In Rahmen der Anhörung werden auch zwei Fälle vorgestellt, die deutlich zeigen, welche schwerwiegenden Folgen die Ausweitung polizeilicher Befugnisse für Betroffene haben können. Am Fachgespräch nimmt auch Hartmut Wächtler teil. Zuvor findet um 12 Uhr eine Pressekonferenz mit Hartmut Wächtler zum Polizeiaufgabengesetz statt.
Anmeldung und weitere Informationen über das Abgeordnetenbüro von Claudia Stamm unter: 089 4126 2866.