Die bayerischen Kreuzritter

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Wie scheinheilig es Markus Söder und die CSU mit dem Christentum meinen, wenn sie in bayerischen Amtsstuben Kreuze aufhängen lassen, belegen nicht nur die unsägliche Landtagsdiskussion zum Thema, sondern auch das leider wenig beachtete Urteil des OLG München zum Kirchenasyl. Das stellte nämlich auf ausdrückliche Bitte der Staatsanwaltschaft fest, dass das Kirchenasyl „nicht vor Strafverfolgung“ schützt. Zum einen hat das Bundesverfassungsgericht 1995 in seinem sogenannten „Kruzifix-Urteil“ klar gestellt, dass es sich beim Kreuz natürlich um das Wahrzeichen einer Religion handelt und nicht lediglich um ein kulturelles Symbol für Humanität oder gar – wie Söder es nun darstellt – als Symbol bayerischer Kultur.

Doch das Kreuz mit dem Kreuz ist, dass es sich einfach so hervorragend für politische Spielchen eignet. Noch immer glaubt Söder der AfD in Bayern mit seinem Kreuzzug Stimmen abnehmen zu können. Die Rechtsextremen mit den gleichen Rezepten zu bekämpfen, wie einst die Republikaner Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre ist ein fataler Fehler. Er übersieht völlig, dass die Partei – Kreuz hin oder her –  auch hierzulande zulegt. Aber vielleicht ist das ja der eigentliche Plan. Denn längst sind die Unterschiede zwischen CSU und AfD marginal und beginnen erste Unionspolitiker vor allem in Ostdeutschland offen von Koalitionen zwischen CDU und AfD zu träumen. Söder und manch anderer in der CSU halten der neuen Rechten so unverhohlen die Steigbügel hin. Übervater Strauß` Diktum zum Trotz, es dürfe rechts von der CSU keine andere Partei geben. Söder wäre jedenfalls nicht der erste Politiker, der rechts überholt würde, im Glauben die Überholspur doch blockiert zu haben. Mit Bayern und Christentum hat die Diskussion um das Kreuz herzlich wenig zu tun. Und das nicht nur, weil Bischöfe die Kreuzritter Söder und Blume tadeln und der Spaltung bezichtigen. Sondern vor allem deshalb, weil die Politik der CSU unchristlich ist. Wer Internierungslager für Geflüchtete einführt und das Kirchenasyl so offen ablehnt, hat von der christlichen Botschaft nichts verstanden. So einfach ist das. Zwar lehnte das OLG München die Straffreiheit im Kirchenasyl ab, aber es bestätigte den Anspruch auf Duldung, solange das BAMF – wie zwischen Kirchen und Politik vereinbart – Fälle von Asylbewerbern im Kirchenasyl erneut prüft. Damit bestätigt das Urteil im Kern die Vereinbarung und leistet etwas zweites Entscheidendes. Es stellt christliche Barmherzigkeit nicht über, sondern neben das Recht. Wenn PfarrerInnen und Kirchenräte ihre Gemeinderäume für Geflüchtete öffnen, dann bieten sie nicht nur Schutz an, sondern treten an ihre Seite im Kampf um weltliches Asyl. Wer christlich denkt, kann im Oktober sein Kreuz nicht bei der CSU machen.