Acht Jahre später: Das Bayerische Polizeiaufgabengesetz vor dem Bundesverfassungsgericht

Am 07. Juli 2026 habe ich an der mündlichen Verhandlung zum Bayerischen Polizeiaufgabengesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilgenommen. Es war ein intensiver Verhandlungstag – und für mich persönlich ein besonderer Moment.

Noch zu meiner Zeit als Abgeordnete im Bayerischen Landtag habe ich mich 2018 dem Verfahren als Beschwerdeführerin angeschlossen. Damals war für mich klar: Die weitreichenden Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes werfen grundlegende verfassungsrechtliche Fragen auf. Deshalb war es wichtig, diese Fragen höchstrichterlich überprüfen zu lassen.

Dass nun, acht Jahre später, die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht stattgefunden hat, zeigt, wie bedeutsam und zugleich komplex dieses Verfahren ist. Vor dem Ersten Senat wurden zentrale Regelungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes intensiv diskutiert. Im Mittelpunkt standen unter anderem die Eingriffsschwelle der sogenannten „drohenden Gefahr“, die weitreichenden Überwachungsbefugnisse der Polizei, der Präventivgewahrsam sowie weitere Eingriffsmöglichkeiten des Staates. Das Gericht setzte sich dabei ausführlich mit der Frage auseinander, wie Sicherheit gewährleistet werden kann, ohne die im Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte unverhältnismäßig einzuschränken.

Die Debatte erinnert daran, worum es im Kern geht: Ein demokratischer Rechtsstaat muss Sicherheit gewährleisten – aber immer auf Grundlage klarer rechtsstaatlicher Grenzen. Freiheit und Sicherheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Gerade deshalb ist die unabhängige Kontrolle staatlicher Befugnisse durch das Bundesverfassungsgericht ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie.

Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Unabhängig vom Ausgang wird die Entscheidung weit über Bayern hinaus Bedeutung haben. Das Bayerische Polizeiaufgabengesetz diente in den vergangenen Jahren vielfach als Vorbild für Polizeigesetze anderer Bundesländer. Die Karlsruher Entscheidung wird daher Maßstäbe dafür setzen, welche Grenzen der Gesetzgeber bei präventiven Polizeibefugnissen künftig beachten muss.

Ich werde die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen. Denn am Ende geht es um eine Grundfrage unseres Zusammenlebens: Wie schaffen wir Sicherheit, ohne dabei die Freiheitsrechte preiszugeben, die unsere Demokratie ausmachen?

100 Jahre Frauenwahlrecht

„…Dass wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“ (Marie Juchacz in der ersten Rede einer Frau im Reichstag)

So war es damals und so ist es heute – Benachteiligung von Frauen zu beenden, hat nichts mit „Privilegien für eine Minderheit“ zu tun. Denn weder ist gut die Hälfte der Bevölkerung eine Minderheit noch ist ein Ende der Benachteiligung ein Privileg. Es ist wie vor 100 Jahren: die volle Gleichberechtigung von Frauen ist eine Selbstverständlichkeit. 

„Wir Frauen sind uns sehr bewusst, dass in zivilrechtlicher wie auch in wirtschaftlicher Beziehung die Frauen noch lange nicht die Gleichberechtigten sind. Es wird hier angestrengtester und zielbewusster Arbeit bedürfen, um den Frauen im staatsrechtlichen und wirtschaftlichen Leben zu der Stellung zu verhelfen, die ihnen zukommt.“

So endete Marie Juchaz und leider passt der Passus auch heute noch.