Acht Jahre später: Das Bayerische Polizeiaufgabengesetz vor dem Bundesverfassungsgericht

Tatsächlich. Acht Jahre nach der Klage hat Anfang Juli die mündliche Verhandlung zum Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (kurz PAG) vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stattgefunden. Eine ganz schön lange Zeit. In der Zwischenzeit hat die Bayerische Staatsregierung wichtige Punkte am Gesetz geändert. Dinge, die ich immer im Landtag eingefordert habe – als Einzige im Übrigen. Wie zum Beispiel, dass es selbstverständlich sein muss, dass ein nach dem PAG in Gewahrsam genommener Mensch (also jemand, von dem die Polizei nur ausgeht, dass er eine Straftat begehen könnte) selbstverständlich die gleichen Rechte haben muss wie ein Mensch, von dem ausgegangen wird, dass er eine Straftat begangen hat. Andersherum gesagt, das ursprüngliche Gesetz der CSU sah nicht vor, dass ein PAG-Inhaftierter ein*e Strafverteidiger*in zur Seite gestellt bekommt. Mein Antrag damals wurde im federführenden Ausschuss im Übrigen auch von allen Oppositionsparteien abgelehnt. Dies und andere Punkte hat die Staatsregierung inzwischen „gefixt“. Trotzdem enthält die jetzige Fassung natürlich noch kritische Punkte. Deswegen habe ich als eine der Kläger*innen an der mündlichen Verhandlung teilgenommen. Spannend ist, dass diese Fassung des Gesetzes immer wieder mit Gewalt gegenüber Frauen begründet wird, also damit, dass man so Gewalt gegen Frauen besser verhindern könne. Ich frage mich nur, warum dies nicht schon längst mit starken Gewaltschutzgesetzen gemacht wurde, also ein klares „Nein heißt Nein“? Warum muss dafür das PAG herhalten?

Doch jetzt zurück zur mündlichen Verhandlung: Es war ein intensiver Verhandlungstag – und für mich persönlich ein besonderer Moment. Im Mittelpunkt der Diskussion standen unter anderem die „drohende Gefahr“, die sehr weitreichenden Überwachungsbefugnisse der Polizei, der Präventivgewahrsam sowie die molekulargenetische Untersuchung. Die Debatte erinnert daran, worum es im Kern geht: Ein demokratischer Rechtsstaat muss Sicherheit gewährleisten – aber immer auf der Grundlage klarer rechtsstaatlicher Grenzen. Freiheit und Sicherheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Und vor allem darf es nicht zu einer Vermischung von Polizei und Geheimdienst kommen – das ist auch eine Lehre aus der Nazizeit.

Wann das Urteil kommt, steht noch nicht fest. Unabhängig vom Ausgang wird die Entscheidung über Bayern hinaus Bedeutung haben. Das Bayerische Polizeiaufgabengesetz gilt ein wenig als die Mutter der PAGs. Die Karlsruher Entscheidung wird daher Maßstäbe dafür setzen, welche Grenzen der Gesetzgeber bei präventiven Polizeibefugnissen künftig beachten muss.

Ich werde die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen. Denn am Ende geht es um eine Grundfrage unseres Zusammenlebens: Wie schaffen wir Sicherheit, ohne dabei Freiheitsrechte preiszugeben, die schließlich unsere Demokratie ausmachen?

100 Jahre Frauenwahlrecht

„…Dass wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“ (Marie Juchacz in der ersten Rede einer Frau im Reichstag)

So war es damals und so ist es heute – Benachteiligung von Frauen zu beenden, hat nichts mit „Privilegien für eine Minderheit“ zu tun. Denn weder ist gut die Hälfte der Bevölkerung eine Minderheit noch ist ein Ende der Benachteiligung ein Privileg. Es ist wie vor 100 Jahren: die volle Gleichberechtigung von Frauen ist eine Selbstverständlichkeit. 

„Wir Frauen sind uns sehr bewusst, dass in zivilrechtlicher wie auch in wirtschaftlicher Beziehung die Frauen noch lange nicht die Gleichberechtigten sind. Es wird hier angestrengtester und zielbewusster Arbeit bedürfen, um den Frauen im staatsrechtlichen und wirtschaftlichen Leben zu der Stellung zu verhelfen, die ihnen zukommt.“

So endete Marie Juchaz und leider passt der Passus auch heute noch.