100 Jahre Frauenwahlrecht – haben wir die Gleichberechtigung erreicht?
Juristisch ist die Gleichberechtigung seit Jahren erreicht. Aber seien wir doch mal ehrlich! Kürzlich hat sich meine Tochter ein Getränk gekauft – auf diesem wurde die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen bemängelt. Was für ein Armutszeugnis ist das denn? Dass wir im 21.Jahrhundert immer noch darum kämpfen müssen, dass Frauen überhaupt – im Durchschnitt, aber eben auch in denselben Berufen – den gleichen Lohn wie Männer erhalten? Und dass inzwischen Getränkehersteller sich das zur Agenda machen (müssen)? Und in der Politik? Im Bund wie in Bayern gibt es jetzt weniger statt mehr weibliche Abgeordnete.
Wir reden hier aber nicht über einen Minderheitenschutz, sondern über gut die Hälfte der Bevölkerung. Also, wir alle sollten aktiv gegen den sogenannten Rollback sein. Kein Fußbreit rückwärtsgewandten Tendenzen!
Me-too steht für eines der vielen Probleme. Wir müssen über jede strukturelle Benachteiligung von Frauen reden – zum Beispiel über die nicht angemessene Repräsentation von Frauen in den Vorständen von Wirtschaftsunternehmen, in den höheren Etagen der Medien oder der Hochschulen. Um in all diesen Punkten Gleichberechtigung zu erhalten, braucht es eben auch klare gesetzliche Rahmenbedingungen.
Wenn wir aber über „me too“ sprechen wollen: „me-too“ sollte das Problem der Gewalt von Männern an Frauen sichtbar machen. Und das hat die Kampagne sicher auch ein Stück weit. Wobei man – ehrlich gesagt – erstaunt sein durfte, dass Menschen so erstaunt waren. Jede dritte Frau ist von Gewalt betroffen gewesen, dazu gibt es mannigfaltig Studien.
Wichtig ist: Die Frau als Opfer muss sichtbar sein, aber viel wichtiger ist: Der Fokus muss weg von der Frage, wie verhindert werden kann, dass Frauen Opfer von Gewalt werden, hin zur Frage, wie verhindert werden kann, dass Männer zu Tätern werden.
[Info: der Text wurde vorab in inFranken veröffentlicht: Was sagen Frankens Erfolgsfrauen zur Gleichberechtigung]