Neues Dienstrecht: Lücke bei Gleichstellung schließen
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass Schwule und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften bei den Ansprüchen auf Hinterbliebenenrente und Sterbegeld seit 2005 genauso zu behandeln sind wie heterosexuelle Ehepaare. Trotzdem sollen nach dem Willen von CSU und FDP in Bayern erst ab dem 1.1.2011 Lebensgemeinschaften die gleichen Ansprüche wie Eheleute bei der Hinterbliebenenversorgung erhalten. Dies habe ich nun wieder kritisiert. Mehr




